Fremdfinanzierung mit staatlich geförderten Krediten (KfW-Gründerkredit Startgeld und LfA-Startkredit / LfA- Universalkredit



Die Kapitalbasis jedes am Markt aktiven Unternehmens setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen. Die Erfahrung aus über 250 Gründungen zeigt, dass ein durchschnittlicher Gründer (nach KfW-Definition bis Ende des 5ten Geschäftsjahres) zum Zeitpunkt der Gründung eine Vielzahl guter Ideen, aber nur wenig oder kein Eigenkapital besitzt. Um aber eine Unternehmung zu gründen, bzw. eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, benötigt man teilweise bestimmte Anfangsinvestitionen, die abhängig von von Art und Beschaffenheit der Branche sind. So benötigen Dienstleistungsgründer in der Regel weniger Startkapital als z.B. ein Gründer, der ein „produzierendes“ Unternehmen oder ein Ladengeschäft aufbauen will. Für Finanzierungen mit geringem Kapitalbedarf könnten auch Mikrokredite ein geeignetes Finanzierungsinstrument darstellten.

Um die notwendigen Anfangsinvestitionen auf Fremdkapitalbasis zu finanzieren, existiert das sogenannte KfW- Gründerkredit Startgeld. Dieses kann von Existenzgründern bis zu einer Höhe von 100.000 € für Anlage- und Umlaufvermögen (im Verhältnis 4:1) in Anspruch genommen werden. Das KfW-Startgeld wird über die Hausbank beantragt und bereitgestellt. Finanzierungen mit einem höheren Finanzbedarf (>100.000€) und/oder einem höheren Betriebsmittelanteil als 20% (bspw. Lagerbestand) können aus einer Kombination aus LfA-Startkredit und LfA-Universalkredit finanziert werden.

Die Hausbank, über die alle KfW- und LfA-Mittel beantragt werden müssen, erhalten von der KfW bzw. LfA eine Haftungsfreistellung in Höhe von bis zu 80 %; d.h.: die KfW/LfA übernehmen grundsätzlich das Kreditausfallrisiko von bis zu 80 %, für dem Restanteil haftet weiterhin die Hausbank. Für das verbleibende, eigentlich geringe Haftungsrisiko fordert die Hausbank allerdings i.d.R. dementsprechende Sicherheiten und ein schlüssiges Geschäftskonzept in Form eines Businessplans.

Sie benötigen für Ihre Unternehmensgründung noch Startkapital? Sie haben Ihren Businessplan noch nicht den Anforderungen der Bank angepasst? Sie besitzen nur ein Konto bei einer Direktbank?

Nutzen Sie die Erfahrung unserer Gründungsberater sowie das Netzwerk von four-quarters für Ihre Finanzierung. Hierbei muss insbesondere auf die Empfängerbank eingegangen werden, die bei der Kreditvergabe an Existenzgründer trotz einer Haftungsfreistellung von bis zu 80 % sehr restriktiv mit Krediten (KfW-Gründerkredit Startgeld) verfährt. Im Rahmen der Programme: „Vorgründercoaching“, „Gründercoaching Deutschland“ und „Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit“ helfen unsere Existenzgründungsberater bei der Beantragung des KfW-Gründerkredit Startgeldes, der verschiedenen LfA-Kredite und bei der Beantragung von Mikrokrediten.



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