Mit unserem Erfolgs-Check zum Gründungszuschuss




ALG I Empfänger, die durch den Weg in die Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in den ersten Monaten der Existenzgründung einen sogenannten Gründungszuschuss vom Arbeitsamt erhalten.

Seit 28.12.2012 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich dieses Förderinstrumentes zur Eingliederung von Arbeitslosen grundlegend geändert:



Als wichtigste und gravierendste Änderung kann der Wegfall des Rechtsanspruchs gewertet werden. Hatte vor dem Stichtag jeder Arbeitslose, der die formalen Voraussetzungen hinsichtlich der Restdauer auf ALG I erfüllte, die Möglichkeit, sich selbständig zu machen, so sind die Betreuer der Arbeitsämter seit Anfang 2012 angewiesen, Arbeitslose vorrangig in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln (Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) und den Gründungszuschuss nur als eine Art Ventillösung zu nutzen. Deshalb sind eine gute Vorbereitung aufs Erstgespräch beim Arbeitsamt und ein Konzept bereits die halbe Miete auf Ihrem Weg in Selbständigkeit.

Bereits vor Ihrem ersten Besuch beim Arbeitsamt sollten Sie sich mit einem Fachmann zusammenzusetzen. Die Gründungsberater von four-quarters EXIST bereiten Sie optimal auf das Gespräch beim Arbeitsamt vor. Mit unserem neuen Gründungszuschuss-Erfolgs-Check sind Sie in der Lage, Ihre persönlichen Erfolgschancen auf Bewilligung des Gründerzuschusses nachweislich zu erhöhen. Auf Basis dieses Fragebogens legen wir mit Ihnen die nächsten Schritte fest.

Als Absicherung bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Kostenairbag für den Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid durch einen erfahrenen Rechtsanwalt zu buchen.

Ist Ihr persönlicher Betreuer im Gespräch überzeugt, dass für Sie das Förderinstrument Gründungszuschuss geeignet ist, beauftragt er Sie, Ihr Geschäftsmodell zu Papier zu bringen und von einer fachkundigen Stelle nach § 57 SGB III – beispielsweise die four-quarters Exist GmbH – auf Qualifikation des Unternehmers und Tragfähigkeit überprüfen zu lassen; d.h.: eine externe Stelle überprüft, ob Ihr Geschäftsmodell funktionieren kann oder nicht.

Ist der Gründungszuschuss bewilligt, wird er in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird er in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlichen 300,- € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können die 300,- € pro Monat zur sozialen Absicherung weitergewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche, unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Als erfahrene Gründungsberater können wir Sie aber nicht nur bei der Vorbereitung aufs Gespräch beim Arbeitsamt und der kompletten Beantragung des Gründungszuschusses (Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsprüfung) unterstützen, sondern Sie auch mit unseren individuellen Coaching- und Beratungsleistungen, wie dem Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern und dem Gründercoaching Deutschland über die komplette Gründungsphase hinweg betreuen.
Alle unsere Leistungen werden von erfahrenen Existenzgründungsberatern in 1-zu-1 Coachings durchgeführt und durch staatliche Förderprogramme unterstützt.
Für ALG II Empfänger bietet das Einstiegsgeld eine attraktive Alternative zum Gründungszuschuss.




Weiterführende Links: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html




Wir sind ausgezeichnet!

Nämlich als einer der besten Berater
für den Mittelstand.

Mehr erfahren »



Beratungsdienstleister mit TÜV-geprüftem Qualitätsmanagementsystem

Mehr erfahren »



Unsere Berater sind Mitglieder im Bundesverband Deutscher Gründungsberater BDG e.V.

Mehr erfahren »



Wir sind offizieller Partner der Gründerwoche

Mehr erfahren »



Direkter Kontakt - schnelle Antwort


four-quarters EXIST GmbH
Tel: (0)911 / 400 880 70
Fax (0)911 / 400 880 79
mailto:info@f-q.de