Selbständig aus Hartz IV – Ihre Chance mit Einstiegsgeld und Förderdarlehen



Wenn Sie beabsichtigen die Arbeitslosigkeit aus ALG II mit Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu verlassen, können Sie bei Ihrem Jobcenter hierfür das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld wird über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt und soll Arbeitslosen einen zusätzlichen Anreiz und finanzielle Hilfe zur "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" geben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ein zinsfreies Darlehen in Höhe bis zu 5.000€ für Investitionen zu beantragen. Als problematisch gestaltet sich nur der Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, der schlussendlich die Voraussetzung für eine Förderung ist. Daher spielen schon die Vorbereitung aufs erste Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter und das Ausfüllen der Unterlagen (Businessplan über 24 Monate, Anlage EKS) eine entscheidende Rolle. Wir helfen Ihnen dabei!

Ihr Vorteil bei einer Selbständigkeit aus Hartz IV – geringes Risiko!

Ihre Lebenshaltung wird auch bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit durch das Jobcenter gewährleistet. Sie erhalten weiterhin Bezüge zur Sicherung der Lebenshaltung, Wohngeld und Krankenversicherung. Problematisch gestaltet sich die Kürzung dieser Leistungen durch Anrechnung des Großteils des Hinzuverdienstes aus der selbständigen Tätigkeit (=Gewinn aus Selbständigkeit) mit dem Arbeitslosengeld II. Die Perspektive durch die selbständige Tätigkeit den ALG II-Status zu verlassen sollten diesen „Makel“ allerdings mehr als kompensieren. Sollte etwas schiefgehen oder die selbständig Tätigkeit auf lange Sicht nicht ausreichen Ihre Lebenshaltungskosten zu tragen, können Sie einfach wieder in ALG II zurückkehren. Ihr Fallmanager wird sich dann um die Vermittlung in eine nichtselbständige Tätigkeit bemühen.

Was müssen Sie machen?
Kontaktieren Sie uns! Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit liegt im Ermessensspielraum Ihres Fallmanagers. Wir bereiten Sie aufs Erstgespräch vor und unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen, insbesondere der Anlage EKS, des Businessplans und der Beantragung des Darlehens.

Einstiegsgeld:

Was ist das Einstiegsgeld?
Grundlage für die Berechnung des Einstiegsgeldes ist immer die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGBII (derzeit 364€) unabhängig von der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt bei einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person maximal 50% der Regelleistung, zurzeit 182€ und erhöht sich prozentual mit Größe der Bedarfsgemeinschaft. Die Förderung mit Einstiegsgeld wird nicht mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit beendet, sondern in der Regel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums geleistet.

Wer kann Einstiegsgeld beantragen?
Einstiegsgeld können Bezieher von ALG II beantragen, die sich selbständig machen wollen und deren Tätigkeit hauptberuflich (mehr als 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird.

Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Die Förderung mit Einstiegsgeld wird nicht mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit beendet, sondern in der Regel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums geleistet.

Warum sollten Sie Einstiegsgeld beantragen?
Einstiegsgeld wird zusätzlich zu ALG II gezahlt und nicht angerechnet.

Zinsfreies Darlehen:

„Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter weitere Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gewähren. Gesetzliche Grundlage bildet § 16c SGB II. Hiernach kann die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit durch Darlehen gefördert werden, oder durch Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Die Zuschüsse sind auf einen Maximalbetrag von 5.000 Euro begrenzt. Eine Unterstützung kann gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Die Förderung ist eine Ermessenssache, über die der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidet. Um die Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung zu beurteilen, soll er die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.“ (Quelle: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/finanzierung/gruendungspraxis/03043/index.php)

Unsere Dienstleistungen:
  • Vorbereitung aufs Gespräch beim Jobcenter
  • Hilfe bei Erstellung des Businessplans nach Vorgabe des Arbeitsamtes
  • Hilfe beim Ausfüllen der Anlage EKS (Einkommen aus selbständiger Arbeit)
  • Hilfe bei Beantragung des Darlehens


Links:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/finanzierung/gruendungspraxis/03043/index.php
Bundesagentur für Arbeit:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25356/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Einstiegsgeld.html





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